Beschwerdemanagement
Beschwerden gehören zum Schulalltag. Es gibt viele Anlässe, die zu Entscheidungen im Schulalltag führen können, mit denen Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, Schulleitungen oder Schulaufsicht nicht einverstanden sind. Der Umgang mit Beschwerden und deren Bearbeitung werden häufig als unangenehm und schwierig empfunden.
Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima und die einzelne Lehrkraft auf verschiedensten Ebenen sehr belasten. Deshalb schaffen wir an der Focus-Schule Transparenz, indem mit Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ein Vorgehen (Instanzenweg) abgesprochen wurde, denn Konflikte sollten da gelöst werden, wo sie entstehen.
Die häufigsten Beschwerdewege lassen sich folgendermaßen skizzieren:
Schüler als Beschwerdeführer
Schülerinnen und Schüler bringen ihre Beschwerden über Mitschüler/innen in der Regel bei den Lehrkräften im Rahmen des Unterrichtes vor. Gibt es schwierige Situationen in der Pause, ist erster Ansprechpartner die aufsichtführende Lehrkraft bzw. der zuerst erreichbare Lehrer. In deren Ermessen die weiteren Schritte liegen:
- sofortige Klärung
- Einbeziehen der / des Klassenlehrers/
- Einbeziehen der Schulleitung
- Einbeziehen der Eltern
Sollten sich Schülerinnen und Schüler über Lehrkräfte oder sonstige Mitarbeiter beschweren wollen, sind der Klassensprecher sowie die Klassenleitung Ansprechpartner. Zunächst sollten aber die Schülerinnen und Schüler versuchen, eine direkte Klärung mit der Lehrkraft anzustreben.
Eltern als Beschwerdeführer
Die jeweiligen Fach- und Klassenlehrerinnen und –lehrer sind in der Regel die Gesprächspartner bei auftretenden Problemen und Beschwerden. Bei übergeordneten Dingen, bei Betroffenheit der Klassenlehrerin, des Klassenlehrers oder wenn eine Klärung ausbleibt, wenden sich die Eltern an ihre gewählten Elternvertreter der jeweiligen Klasse und diese dann an den Schulelternrat bzw. die Schulleitung. Beschwerden werden im direkten Gespräch oder schriftlich vorgebracht. Je nach Grad der Beschwerde ist eine schriftliche Form oft unerlässlich. Wenn in der ersten und zweiten Stufe keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt wurde, der Konflikt also innerschulisch nicht gelöst werden kann, wenden sich die Eltern an das zuständige Dezernat der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Lehrkräfte als Beschwerdeführer
Der erste Schritt ist sicher die direkte Ansprache der betroffenen Person. Bei zu starker Betroffenheit stehen der Personalrat oder die Schulleitung (sofern nicht selbst Betroffene) nach vorheriger Vereinbarung als Berater und Vermittler zur Verfügung. Bei schwerwiegenden Problemen, die nicht intern gelöst werden können, sollte eine externe Person als Mediator hinzugezogen werden.
Allgemein
Gespräche sollten nicht zwischen Tür und Angel geführt werden. Jede Seite sollte sich auf ein Gespräch vorbereiten können und das Gespräch in einer ruhigen Atmosphäre führen können. Dies bedeutet, dass es eine terminlich verbindliche Verabredung gibt. Der Tonfall solle respektvoll und wertschätzend sein, die Inhalte sachlich und lösungsorientiert besprochen werden.
Verlauf und Bearbeitung von Beschwerden sollen in jedem Fall dokumentiert werden. Nur so kann eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und nachhaltige Regelung erreicht werden.
Vereinbarungen:
Auf jeder Stufe sind Konflikt lösende Vereinbarungen anzustreben. Diese sind nach angemessener Zeit auf Einhaltung und Wirksamkeit zu überprüfen.
Dokumentation:
Auf allen Ebenen sind die Vereinbarungen zu verschriftlichen und alle Beteiligten erhalten in der Regel eine Kopie der getroffenen Vereinbarungen.
Unsere goldene Grundregel der Beschwerdeführung lautet:
„Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen.“
(römisches Sprichwort)
Das Beschwerdemangement kann nur Wirkung entfalten, wenn der Umgang und das Verfahren fest verankert und für alle möglichen Beteiligten bekannt und transparent gemacht wird.
Es wurde deshalb in Klassenstunden mit Schülerinnen und Schüler, auf Klassenpflegschaften mit Eltern und Erziehungsberechtigten, in der Schulkonferenz, auf einer Lehrerkonferenz, in Absprache mit dem Lehrerrat und der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen und im Schulleitungsteam besprochen.
(Quelle: https://wordpress.nibis.de/obsdeilich/files/2018/11/beschwerdemanagement.pdf)